Planung

Nach der Bauwerksuntersuchung erfolgt die Planung der Sanierungsmaßnahmen. Hier behalten wir immer eine wirtschaftliche Lösung im Blick: Nutzungsdauer verlängern & Kosten sparen! Wir zeigen wie das geht.

Z Volle Transparenz
Z Kurze Wartezeit
Z Keine Kosten

Risikoanalyse für Brückenbauwerke

PLANUNG INSTANDSETZUNG

Nutzungsdauer verlängern & Kosten sparen

Nach Durchführung einer sachgerechten Bauwerksuntersuchung ist die Grundlage für die Planung des Instandsetzungsbedarfs Ihrer Objekte gegeben. Dabei behalten wir bei der Planung Ihrer Instandsetzungsmaßnahmen immer eine wirtschaftliche Lösung im Blick.

Wir erhalten die Gebrauchstauglichkeit und die Wertstabilität Ihrer Bauwerke über die gesamte Nutzungsdauer. Neben den Planungsaufgaben übernehmen wir selbstverständlich die Überwachung und Kontrolle auszuführender Sanierungsarbeiten.

Bauen im Bestand

Soll ein vorhandenes Bauwerk modernisiert, saniert oder baulich verändert werden, gilt die Bezeichnung „Bauen im Bestand“. Dieser Begriff liegt der Wunsch zu Grunde, ein Bauwerk konstruktiv, technisch und wirtschaftlich für die Zukunft umzugestalten. Dabei spielen die Begrifflichkeiten Energieeinsparung, Barrierefreiheit und der Bedarf nach mehr Wohnfläche eine wesentliche Rolle.

Vor Beginn einer Instandsetzungsmaßnahme ist eine Bestandsaufnahme (Mängelfeststellung) durch den beauftragten Fachingenieur durchzuführen, der den Ist-Zustand des Bauwerkes aufnimmt und die Bausubstanz bewertet wie weit sie vom „Soll-Zustand“ abweicht. Die Differenz zwischen Ist- und Soll-Zustand stellt den Planungsbedarf dar.

Instandsetzungskonzept

Aus dem Planungsbedarf der Bestandsaufnahme ist ein Instandsetzungskonzept zu entwickeln. Dieses gibt die Instandsetzungsziele an und enthält alle möglichen Alternativen dazu: z.B. Bodenbeschichtungen (OS-Beschichtungen) auf Untergründen anstatt Abdichtungen. Es enthält auch ergänzende Arbeiten, um das Sanierungsziel zu erreichen. So sind z.B. auch folgende konstruktive Änderungen aufzunehmen:

  • Wiederherstellung der Tragfähigkeit
  • Wiederherstellung oder Erhaltung des Korrosionsschutzes der Bewehrung
  • Wiederherstellung oder Ergänzung des Betonquerschnittes mit/ohne Anforderungen an die Tragfähigkeit
  • Wiederherstellung oder Erhöhung des Widerstands der Betonoberfläche gegen Frost- und Tausalzbeanspruchung, Witterungseinflüsse, eindringen beton- oder stahlangreifender Stoffe, mechanische Angriffe
  • Wiederherstellung oder Erhöhung des Reibungswiderstandes der Betonoberfläche
  • Verschließen von Rissen
  • Beseitigung undichter (Arbeits-)fugen oder schlecht verdichteter Bereiche

 

Somit ergibt sich die Definition des zu erreichenden, gebrauchsfähigen Soll-Zustandes. Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Tatsache, dass die Instandsetzungsmaßnahmen an einem bestehenden Bauwerk/Bauteil erfolgen. Zuweilen können die einschlägigen Regelwerke wegen nicht vorhandenen örtlichen Gegebenheiten nicht, oder nur unter erheblichem finanziellem Aufwand eingehalten werden. In diesen Fällen gibt es oft alternative Sonderlösungen, die zwar nicht in den Regelwerken enthalten sind, aber sich aufgrund ihres jahrelangen Einsatzes bewährt haben und daher als gebrauchstauglich anzusehen sind.

Instandsetzungsplan

Auf Basis des genehmigten Instandsetzungskonzeptes ist ein Instandsetzungsplan (Festlegung der Sanierungsgrundsätze) aufzustellen. Der Instandsetzungsplan beinhaltet die wichtigsten Hauptpunkte der Ergebnisse aus der Bestandsaufnahme und dem Instandsetzungskonzept.
Weiterhin enthält er auch ausführliche Informationen über die benötigten Sanierungsgewerke, Sanierungsschritte und zu verarbeitende Materialien, sowie die Festlegung der Gebrauchstauglichkeit bzw. der Beschaffenheit.
Der Instandsetzungsplan macht auch Angaben über evtl. Besonderheiten der Baustelle, sowie zum Bauablauf z. B:

  • Zugänglichkeit der Baustelle
  • Nichtbefahrbarkeit von Tiefgaragendecken
  • Einteilung von Bauabschnitten
  • Zeitliche Trennung bei größeren Maßnahmen

Der Instandsetzungsplan ist Grundlage und Ergänzung des Leistungs-verzeichnisses. Die oben beschriebene Vorgehensweise zur Planung von Sanierungen/Instandsetzungen ist bei Arbeiten im Geltungsbereich der DAfStb-Richtlinie (Schutz und Instandsetzung von Beton-bauteilen) zwingend vorgeschrieben, jedoch empfiehlt es sich, diese grundsätzlich auch auf andere Sanierungsvorhaben mit hohem Sanierungsstandard anzuwenden. 

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